Organisation
Wir beraten Sie in allen Fragen der Kostenübernahme und Inanspruchnahme zusätzlicher Dienste. Ihre Bedürfnisse, Ihre besondere Situation in der häuslichen Umgebung und Ihre individuellen Vorstellungen zum Hilfebedarf stehen dabei immer im Vordergrund. Gerne beziehen wir Ihre Angehörigen oder andere Bezugspersonen mit ein.
Um eine umfassende Versorgung sicherzustellen, arbeiten wir eng mit niedergelassenen Ärzt*innen, Krankenkassen und Krankenhäusern, Hospizdiensten, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und Sanitätshäusern zusammen. In unsere Tätigkeit beziehen wir auch Beratungsstellen, das Sozialamt, das Elisabeth Mobil, die Palliativpflegeteam und begleitende Dienste ein.
Bürozeiten
Montag bis Freitag sind unsere Büros in den Sozialstationen von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr besetzt. Fragen, Wünsche, Tourenplanänderungen oder Absagen nehmen wir in dieser Zeit gern telefonisch entgegen.
Natürlich erreichen Sie uns in medizinischen Notfällen rund um die Uhr unter 0345 / 50 30 00!
Planung von Hausbesuchen
Um alle Hausbesuche gut planen zu können, sind Angaben bei Veränderungen Ihrerseits (z.B. durch Arzttermine, Besuche bei Angehörigen oder ähnliches) zu den vereinbarten Hausbesuchen zu den Bürozeiten bekanntzugeben. Die Absage von vereinbarten Hausbesuchen sollte unbedingt 24 Stunden vor dem geplanten Hausbesuch erfolgen, da unser Tagesplan immer im Voraus erstellt wird. Die vereinbarte Leistung kann bei zu spät bzw. nicht abgesagtem Hausbesuch in Rechnung gestellt werden.
Investitionskosten
Mit dem regulären Pflegekassensatz sind die reinen pflegerischen Tätigkeiten wie die kleine Morgentoilette o.ä. abgedeckt. Betriebsnotwendige Aufwendungen sind hier nicht enthalten. Deshalb werden Ihnen Investitionskosten in Höhe von 4,3 % Ihres Rechnungsbetrages über unsere erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Investitionskosten sind beispielsweise
- Aufwendungen für Anschaffung, Wiederbeschaffung und Ergänzung der zum Betrieb des Pflegedienstes gehörenden Anlagegüter (z.B. Fahrzeuge, Möbel, PC, Gebäude)
- Aufwendungen für Miete Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Anlagegütern
Zahlung von Rechnungen
Die fälligen Rechnungsbeträge werden von Ihnen auf unser Geschäftskonto überwiesen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir die Beträge per Bankeinzug abbuchen, sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Eine Barzahlung der Rechnungsbeträge ist leider nicht möglich.
Gern beraten wir Sie auch umfassender, als es an dieser Stelle möglich ist. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!